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| Anfang März 2013: Hinter uns liegt die Kontrollstelle am Friedhof im Kalchreuther Weg (siehe Galerie), an der die Wohnbebauung endet. Das direkt folgende Gewerbegebiet stellt keinen Grund dar, weiterhin innerörtlich 50 km/h anzuordnen. (19/30) | ||
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