Die Stadt Forchheim führt als Rechtfertigung der Nichtanhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ein dem Ausbauzustand angemessen Tempolimit u.a. die grüne Welle an. Eine vernünftige Ampelschaltung ist aber freilich auch bei erlaubten Geschwindigkeiten jenseits der 50-km/h-Marke möglich. (6/8)
Zurück Übersicht Weiter