Früher war Tempo 30 erlaubt, dank des Verkehrsberuhigten Bereichs gilt nun Schrittgeschwindigkeit mit 4-7 km/h. Vor der Messung an dieser Stelle kontrollierte man in der Schnepfenreuther Hauptstraße. Die Erkennungschancen bei Messungen abseits des Fahrzeugs sind deutlich geringer. (11/12)
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