Nach einer Gesetzesänderung ist eine besondere Gefahrenlage für eine Limitierung im unmittelbaren Umfeld von bspw. an der Straße gelegenen Kinderhorten nicht mehr nötig. Hier befindet sich der Kinderhort jedoch in der linken Seitenstraße (Don-Bosco-Straße) und ist damit nicht mehr an der Sigmundstraße belegen. (8/10)
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