Der Zusatz "werktags" ist hierbei durchaus sinnvoll, da an Feiertagen, die auf Montag bis Freitag fallen (wie beispielsweise Karfreitag oder Pfingstmontag), ansonsten auch Tempo 30 zu befolgen wäre, obwohl keine gesteigerten Unfallgefahren vorliegen. (2/8)
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